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Krisenmanagement

Aus gegebenem Anlass finden Sie hier – auf der Krisenmanagement Seite – Kurzinformationen bezüglich der aktuellen Corona-Krise und Ihren Möglichkeiten als Unternehmer.

Für Informationen zum Corona-Virus selbst besuchen Sie bitte die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Infektionsschutz.

Kurzarbeitergeld
  • Lohnkosten und Sozialabgaben können von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden
  • Kurzarbeitergeld gibt es künftig auch für Leiharbeitnehmer
  • Es wird teilweise oder vollständig auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet
  • Es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen

Bundesagentur für Arbeit bzgl. Kurzarbeitergeld:

Corona Kurzarbeiterinformationen

Anzeige auf Kurzarbeitergeld

Antrag auf Kurzarbeitergeld

Allgemeine Info bezüglich Kurzarbeitergeldes

Da derzeit viele Anfragen bezüglich Kurzarbeitergeldes bei uns eingehen, informieren wir Sie hiermit über die Vorgehensweise sowie über die von uns benötigten Daten:

  1. Planen Sie als Arbeitgeber die Beantragung von Kurzarbeitergeld? (Für nicht-versicherungspflichtige Tätigkeiten, wie etwa Minijobs, Werkstudenten, Gesellschafter-Geschäftsführer oder Krankengeld beziehende Mitarbeiter, besteht diese Möglichkeit nicht.) Falls Sie von einer behördlichen Schließung aufgrund von Quarantäne betroffen sind, kommt eine Erstattung nach § 56 IfSG beim zuständigen Gesundheitsamt in Betracht. Welches Gesundheitsamt für Ihren Standort zuständig ist, erfahren Sie hier.
  2. Falls ja – Bestehen diesbezüglich bereits Regelungen mit Ihren Arbeitnehmern in deren Arbeitsverträgen? (Hierzu zählen auch Vereinbarungen nach Tarifvertrag!)
  3. Falls eine solche Regelung nicht besteht, ist für die Einführung des Kurzarbeitergelds eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Hier finden Sie ein Muster zur betrieblichen Einheitsregelung zur Kurzarbeit.
  4. Bitte senden Sie uns diese Vereinbarung.
  5. Zur weiteren Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes benötigen wir zudem die folgenden Informationen je Arbeitnehmer, für die Kurzarbeitergeld beantragt werden soll:
    1. Ab wann?
    2. Um wie viel Prozent reduziert sich die Arbeitszeit?

Sollten Sie Interesse an einem von uns unterstützten und kostenpflichtigen Antragsverfahren haben, benötigen wir hierfür einen schriftlichen Auftrag.

Weitergehende Informationen zu Ihren Ansprüchen erhalten Sie unter hier.

Finanzielles Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
  • Über Ihre Hausbanken erhalten Sie den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der
    staatlichen KfW-Bank (die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001)
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern
Steuerpolitische Maßnahmen

Stundung und Senkung Steuervorauszahlungen

  • Die Gewährung der Stundung von Steuerschulden, der Senkung der Vorauszahlung und Vollstreckung soll erleichtert werden
    (die nächsten Fristen: 
    • Am 15. Mai 2020 die zweite Gewerbesteuervorauszahlung und
    • Am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlungen für
      das 2. Quartal 2020)
  • Wenn Ihr Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sein sollte, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet
  • Zollverwaltung und Bundeszentralamt für Steuern sind ebenfalls angewiesen, den Steuerpflichtigen entgegen zu kommen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Einreichung entsprechender Anträge.


Antrag auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Die Finanzämter wollen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null festsetzen. Zur Entlastung der Betriebe während der Corona-Pandemie sollen Unternehmen bereits gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag zurückerhalten.

Gerne reichen wir für Sie einen solchen Antrag ein.

Wir möchten betonen, dass die Möglichkeit einer Rückerstattung nicht von der bestehenden Zahlpflicht entbindet.

Krankheit / verordnete Quarantäne durch das Gesundheitsamt bei Arbeitnehmern

Hierbei ist zunächst zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer selbst erkrankt ist, oder vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt wird:

  • Bei Krankheit gelten die üblichen Regeln der Krankschreibung und damit der Entgeltfortzahlung und des Anspruchs auf Krankengeld bei der Krankenkasse.
  • Da bei einer verordneten Quarantäne keine Krankheit vorliegt, fällt dies nicht unter diese Regelungen. Der Arbeitnehmer erwirbt hier einen Anspruch auf Weiterzahlung des Nettolohns/Entschädigung gegenüber dem Staat aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, im Auftrag der Behörden das Geld auszuzahlen, das er sich im Nachhinein aber wieder von den Behörden zurückerstatten lassen kann.

Klicken Sie hier, um zu erfahren, welches Gesundheitsamts für Sie zuständig ist.

Entschädigung Selbstständiger bei Quarantäne

– Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes könnten Selbstständigen ein Tätigkeitsverbot auferlegt werden. Entsteht hierdurch ohne eigene Erkrankung ein Verdienstausfall, entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz.

-Der Antrag hierfür muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne direkt vom Selbstständigen/Freiberufler beim zuständigen Gesundheitsamt eingehen.

– Die Höhe bemisst sich anhand des Verdienstausfalls: Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls, bemessen am letzten Einkommensteuerbescheid, gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Für die Berechnung des Verdienstausfalls ist bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen.

Für weitere Informationen:

IHK Rhein Necke 

Gerne unterstützen wir Sie bei einem entsprechenden Antrag.